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Besteht eine Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung?

Die Verarbeitung ist notwendig zur Erfüllung des Vertragszwecks. (Art 6 (1) Buchst. b) DSGVO). Es handelt sich um eine Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses §26 BDSG (neu).