Gesundheitskassen & Krankenkassen verwalten

Unter dem Reiter Gesundheitskassen finden Sie eine Übersicht aller für Ihr Unternehmen relevanten Krankenkassen, sortiert nach Standorten.

Diese wurden systemseitig je nach Mitarbeiterinformationen hinterlegt. Ist ein Mitarbeiter privatversichert, wird vom System automatisch die Krankenkasse AOK Nord Ost angelegt. Dies hat zur Folge, dass beim Export in DATEV die Krankenkasse richtig übernommen wird.  Per Klick auf die jeweilige Krankenkasse können Sie die Umlageart bzw. den Umlagesatz auswählen. Analog dazu wird der entsprechende Erstattungssatz automatisch angepasst.

Weiterhin können Sie entscheiden, ob die Zahlung per Lastschrift oder Überweisung getätigt werden soll.

Sind alle Einstellungen getroffen worden, so können diese unter Speichern übernommen werden.

In der Hauptansicht der Gesundheitskassen befindet sich ein Schieberegler. Dieser wird bei einer Mitarbeiterzahl von 1-30 auf aktiv gesetzt, um die Pflicht der Umlage 1 zu bestätigen.

 

Sie beschäftigen Arbeitnehmer, die einen vom Unternehmensstandort abweichenden Arbeitsort haben? Damit Ihre Mitarbeiter dem richtigen Rechtskreis zugeordnet und entsprechend abgerechnet werden können, muss diese Information bei vyble gepflegt werden. Es ist immer der Rechtskreis entscheidend, in dem die Arbeit überwiegend ausgeübt wird. Die Beitragsberechnung richtet sich nach dem Beschäftigungsort im Sinne des § 9 SGB IV. Sollte ein Arbeitnehmer also vom Homeoffice aus arbeiten, gilt dieses als Arbeitsstätte. Wird die Tätigkeit überwiegend im Rechtskreis Ost ausgeübt, finden die Beitragsbemessungsgrenzen Ost Anwendung, auch, wenn sich der Betriebssitz des Arbeitgebers im Rechtskreis West befindet. 

Um die Informationen zu pflegen, wählen Sie die entsprechende Mitarbeiterakte aus und klicken Sie auf den Reiter „Stelle“. Klicken Sie bitte in der Kachel „Stellendaten“ auf das Stiftsymbol oben rechts und scrollen Sie nach unten zum Feld „Abweichender Arbeitsort“. Standardmäßig ist der Toggle deaktiviert, in diesem Fall gilt der Rechtskreis des Unternehmensstandorts. Sobald Sie den Toggle aktivieren, findet die private Adresse des Arbeitnehmers Berücksichtigung. 

Damit die Information auch in den Lohnsoftwareexport nach DATEV richtig übernommen wird, ist es im weiteren Schritt nun wichtig, diese auch in den Unternehmensdaten zu pflegen. Klicken Sie hierfür bitte links im Menüpunkt auf „Unternehmen“ und öffnen Sie bitte die Kachel „Gesundheitskassen“. Klicken Sie jetzt bitte die betroffene Krankenkasse an und tragen Sie unten bei „Rechtskreis West“ und „Rechtskreis Ost“ die bei DATEV hinterlegten Krankenkassen-Nummern ein.