Mindestlohn

Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG)" begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns.

Seit dem 01.07.2021 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 9,60 EUR. Aufgrund der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung steigt der Mindestlohn bis zum 01.07.2022 auf 10,45 EUR. Seit dem 01.10.2022 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 12,00 EUR.

Daneben gelten weiterhin branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

vyble® errechnet den Mindestlohn jedes Mitarbeiters anhand der hinterlegten wöchentlichen Arbeitszeit in der Mitarbeiterakte und dem gepflegten Wochenfaktor in den Unternehmensdaten. Genaueres dazu finden Sie im Artikel Stundenlohn.

Im Fall einer Unterschreitung des Mindestlohns wird dies in der Mitarbeiterakte unter Vergütung mit einem "Info-I" angezeigt.