Werkstudenten

Für die Beschäftigung von Studenten kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Die Art der Beschäftigung entscheidet dabei über die Höhe der Abgabenlast in der Sozialversicherung. Die flexibelste und für Arbeitgeber günstigste Variante ist die Beschäftigung als Werkstudent.


Hier eine Übersicht zu den Fakten:

  • 20-Stunden-Grenze bei der Wochenarbeitszeit

  • in der vorlesungsfreien Zeit darf der Werkstudent maximal 26 Wochen pro Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten

  • der Mitarbeiter muss sich privat krankenversichern und zahlt monatlich in die Rentenversicherung

  • Arbeitslosenversicherung fällt nicht an

 

Die Anlage erfolgt über den Personengruppenschlüssel 106 mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0100.


Wenn ein Werkstudent bis max. 450 € im Monat verdient, dann kann dieser als Minijobber abgerechnet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie im in dem Beitrag Minijobber (geringfügig entlohnte Beschäftigung).