Wieso bekomme ich nur € 6,90 meiner Mahlzeiten erstattet und nicht meine € 10,00 laut Beleg?

Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Mittagessen erstattet. Gesetzlich ist festgelegt, dass der Sachbezugswert der Erstattung pro Tag aktuell maximal € 6,90 betragen darf. Belaufen sich Ihre Essensausgaben also beispielsweise auf € 10,00 können von Seiten Ihres Arbeitgebers trotzdem nur die soeben genannten € 6,90 erstattet werden. Dieser Betrag wird jährlich erhöht.